AV-Vertrag abschließen
Durch die Zustimmungspflicht zum AV-Vertrag in der MPAsoftware ( um diese weiter nutzen zu können ) haben Sie diesen bereits elektronisch abgeschlossen. Sie haben hier die Möglichkeit zusätzlich ein elektronisches Exemplar mit Ihren vollständigen Daten zu erzeugen.
Ihre Daten
Infos rund um den AV-Vertrag
Wie bekomme ich als MPAexperte/MPAexpertin meinen AV-Vertrag ?
Ihren AV-Vertrag können Sie direkt online mit uns abschließen. Sie bekommen dann Ihren AV-Vertrag innerhalb weniger Minuten per eMail zugestellt. Sie können den AV-Vertrag für die MPA hier vorab einsehen.
Wozu brauche ich überhaupt einen AV – Vertrag ?
Mit der Datenschutzgrundverordnung DSGVO ( bzw. im Englischen „General Data Protection Regulation GPDR“ ) hat die EU die Speicherung und die Verarbeitung von Daten neu geregelt. Daraus ergeben sich wichtige neue Rechte, wie z.B. das Recht auf Information, Zugang, Fehlerkorrektur, Löschung, Beschränkung der Verwendung etc. für Klienten und Pflichten für alle die, die Daten erheben und damit umgehen.
Mit der Neuregelung gibt es die Pflicht, mit allen für Sie datenverarbeitenden Dienstleistern ( wie bspw. uns als motivation analytics ) einen entsprechenden AV – Vertrag abzuschließen.
Und wenn ich keinen AV – Vertrag abschließe ?
Erfolgt eine Auftragsverarbeitung ohne entsprechenden Vertrag kann die zuständige Aufsichtsbehörde Bußgelder verhängen.
Zusätzlich können auch Personen / Unternehmen, deren Daten „verarbeitet“ wurden, vom auftraggebenden MPAexperten und der auftragnehmenden motivation analytics Schadensersatz verlangen.
Um unsere Energie statt auf Bußgelder, Schadensersatz und juristische Korrespondenz auf wirklich wertschöpfende Tätigkeiten zu richten, wird in der MPAsoftware eine entsprechende „AV-Vertrag-Zustimmung“ eingeblendet werden, die für einige Tage pausiert werden kann – dann aber abgeschlossen werden muss, um weiterhin die MPAsoftware zu nutzen. Es wird also keine MPAs ohne abgeschlossenen AV-Vertrag geben.