AV-Vertrag abschließen

Durch die Zustimmungspflicht zum AV-Vertrag in der MPAsoftware ( um diese weiter nutzen zu können ) haben Sie diesen bereits elektronisch abgeschlossen. Sie haben hier die Möglichkeit zusätzlich ein elektronisches Exemplar mit Ihren vollständigen Daten zu erzeugen.

Ihre Daten

    Für die weitere Bearbeitung benötigen wir Ihre Zustimmung zu den beiden nachfolgenden Punkten :

    * Die mit * markierten Felder sind Pflichtfelder

    Infos rund um den AV-Vertrag

    Der AV-Vertrag regelt die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten durch uns als Ihren Dienstleister ( und Auftragsdatenverarbeiter ) rund um den Einsatz der MotivationsPotenzialAnalyse MPA. Die Grundlage für diese Zusammenarbeit ist ein schriftlicher Vertrag ( sog. AV-Vertrag ). Maßgeblich für unsere Auftragsverarbeitung sind ab dem 25.05.18 die Regelungen aus Artikel 28 DSGVO.

    Wie bekomme ich als MPAexperte/MPAexpertin meinen AV-Vertrag ?

    Ihren AV-Vertrag können Sie direkt online mit uns abschließen. Sie bekommen dann Ihren AV-Vertrag innerhalb weniger Minuten per eMail zugestellt. Sie können den AV-Vertrag für die MPA hier vorab einsehen.

    Wozu brauche ich überhaupt einen AV – Vertrag ?

    Mit der Datenschutzgrundverordnung DSGVO ( bzw. im Englischen „General Data Protection Regulation GPDR“ ) hat die EU die Speicherung und die Verarbeitung von Daten neu geregelt. Daraus ergeben sich wichtige neue Rechte, wie z.B. das Recht auf Information, Zugang, Fehlerkorrektur, Löschung, Beschränkung der Verwendung etc. für Klienten und Pflichten für alle die, die Daten erheben und damit umgehen.

    Mit der Neuregelung gibt es die Pflicht, mit allen für Sie datenverarbeitenden Dienstleistern ( wie bspw. uns als motivation analytics ) einen entsprechenden AV – Vertrag abzuschließen.

    Und wenn ich keinen AV – Vertrag abschließe ?

    Erfolgt eine Auftragsverarbeitung ohne entsprechenden Vertrag kann die zuständige Aufsichtsbehörde Bußgelder verhängen.

    Zusätzlich können auch Personen / Unternehmen, deren Daten „verarbeitet“ wurden, vom auftraggebenden MPAexperten und der auftragnehmenden motivation analytics Schadensersatz verlangen.

    Um unsere Energie statt auf Bußgelder, Schadensersatz und juristische Korrespondenz auf wirklich wertschöpfende Tätigkeiten zu richten, wird in der MPAsoftware eine entsprechende „AV-Vertrag-Zustimmung“ eingeblendet werden, die für einige Tage pausiert werden kann – dann aber abgeschlossen werden muss, um weiterhin die MPAsoftware zu nutzen. Es wird also keine MPAs ohne abgeschlossenen AV-Vertrag geben.

    Weitere Fragen

    Dies war früher so. Nach der neuen DSGVO kann der Vertrag für die Auftragsverarbeitung nun auch auch elektronisch geschlossen werden (siehe Art. 28 Abs. 9 DSGVO).

    Wir senden den AV-Vertrag per eMail zu – dies hält die Formerfordernisse ein. Das „elektronische Format“, das die DSGVO fordert, wird juristisch so ausgelegt, dass es den Anforderungen des § 126b BGB ( d.h. der sogenannten Textform ) entsprechen muss. Bei dieser Textform geht es darum, dass eine abgegebene Erklärung zur „dauerhaften Wiedergabe“ geeignet sein muss. Dies ist durch eine eMail gewährleistet.

    Unser Ihnen per eMail zugesendete Vertragstext des AV-Vertrags ist zur dauerhaften Wiedergabe geeignet, da von unserer Seite keinerlei Möglichkeit besteht, diesen nachträglich zu ändern. Sie können die eMail dauerhaft abspeichern und auch den Vertragstext parallel problemlos zur Aufbewahrung in Papierform ausdrucken. Daher wir davon aus, dass die Zusendung des Vertragstextes per eMail ( unter Angabe der vollständigen Kontaktdaten beider Vertragsparteien im Vertragstext ) die Formvorschrift des Art. 28 Abs. 9 DSGVO in Verbindung mit § 126b BGB wahrt.

    Maßgeblich für die Regelungen zur Auftragsverarbeitung sind die seit dem 25.5.2018 geltenden Regelungen aus Artikel 28 DSGVO.

    Das ist lösbar. Bitte füllen Sie einfach das nebenstehende Formular erneut aus. Sie bekommen dann den Vertrag erneut per E-Mail zugeschickt.

    Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung wird durch uns standardisiert für alle MPAexpert(inn)en gleichermaßen angeboten. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir keine individuellen Änderungen oder Anpassungen an dem AV-Vertrag umsetzen können.

    Nein. Aufgrund des hohen Verwaltungsaufwands und der Möglichkeit des elektronischen Vertragsschlusses für AV-Verträge, bitten wir um Verständnis dafür, dass ein Vertragsschluss ausschließlich elektronisch erfolgen kann.